
Sitzverlegung für GmbH und AG
Firmensitz nach Zug verlegen
Wir bereiten die Statutenänderung, den Notartermin und die Anmeldung beim Handelsregister vor, und Ihre Firma bekommt ihre Adresse in Zug.
Am Zugersee
Umzug planenWas es ist
Ein Umzug nach Zug ist mehr als eine neue Adresse
Innerhalb derselben Gemeinde ist ein Umzug nur eine Adressänderung: ein Schreiben an das Handelsregister, unterzeichnet von einer zeichnungsberechtigten Person, mit dem Mietvertrag oder der Domizilerklärung als Beleg. Ein Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton verlegt den Sitz, und der Sitz steht in den Statuten. Dafür braucht es einen öffentlich beurkundeten Beschluss und einen Eintrag im Handelsregister des neuen Kantons.
Ein Sitz in Zug sollte auch ein Ort sein, an dem die Firma geführt wird, denn ein Kanton besteuert Firmen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung in seinem Gebiet (Art. 20 StHG). Unsere Büros geben Ihnen diesen Ort: Sitzungszimmer für die Generalversammlung, Post an jedem Arbeitstag bearbeitet und zwei Adressen, an der Unteren Roostmatt 8 am See und an der Baarerstrasse 38 beim Bahnhof.
Die Preise aller Pakete stehen unter Leistungen und Preise, weitere Antworten bei den häufigen Fragen. Ihre laufende Buchhaltung und Steuern können gleich mit nach Zug kommen.

Preis und Umfang
Basis-Paket mit Sitzverlegung
ab149CHF im Monat
Alles inklusive: keine Gebühr pro Brief, pro Scan oder für das Briefkastenschild
Die Formalitäten der Sitzverlegung gehören zum Basis-Paket. Der Notar rechnet separat ab; der Gebührentarif des Bundes nennt CHF 200 für eine Statutenänderung und CHF 30 für ein neues Rechtsdomizil (GebV-HReg, Anhang Ziff. 1.3).
Die Leistungen der Office Group Zug GmbH umfassen keine Rechts- oder Steuerberatung. Dafür ziehen wir externe Beraterinnen und Berater bei.
Paket Basis: Domiziladresse
- Alle Formalitäten der Sitzverlegung
- Gesellschafterbeschluss und geänderte Statuten, von uns vorbereitet
- Koordination des Notartermins
- Anmeldung beim Handelsregister des Kantons Zug
- Kündigung Ihres bisherigen Domizils, von uns vorbereitet
- Offizieller Firmensitz in Zug, Post an jedem Arbeitstag bearbeitet
- Sitzungszimmer für Gesellschafterversammlungen

Ablauf
Die Sitzverlegung, Schritt für Schritt
So verlegt eine GmbH oder AG ihren Sitz aus einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton nach Zug.
Onboarding
Sie füllen das Formular F-01 aus, mit beglaubigten Ausweiskopien der wirtschaftlich berechtigten Personen. Unsere Leistungen beginnen, sobald es vollständig ist.
Unterlagen
Wir bereiten den Beschluss zur Statutenänderung, die neuen Statuten und die Anmeldung beim Handelsregister vor.
Beurkundung
Ein Notar beurkundet den Beschluss öffentlich; wir koordinieren den Termin.
Anmeldung in Zug
Wir reichen die Unterlagen beim Handelsregister des Kantons Zug ein. Das Register kann vorab einen Kostenvorschuss verlangen (Art. 5 GebV-HReg).
Eintrag und Löschung
Das Register in Zug trägt den neuen Sitz ein und informiert das bisherige Register, das den alten Eintrag löscht.
Wir antworten innerhalb eines Arbeitstages und bereiten die Unterlagen vor, sobald das Onboarding abgeschlossen ist (AGB Ziff. 11).
Was Sie mitbringen
- Einen aktuellen Handelsregisterauszug und die geltenden Statuten
- Die Namen der Gesellschafter, die den Beschluss fassen
- Das Formular F-01 und beglaubigte Ausweiskopien der wirtschaftlich berechtigten Personen
- Kündigungsfrist und Kontakt Ihres bisherigen Domizilgebers
Sitzverlegung einer GmbH: was ist zu tun?
Die Gesellschafter einer GmbH, bei einer AG die Generalversammlung, beschliessen die Änderung des Sitzes in den Statuten, und ein Notar beurkundet den Beschluss öffentlich. Das Handelsregister des neuen Kantons erhält dann die Urkunde, die beglaubigten neuen Statuten und die Anmeldung mit beglaubigter Unterschrift. Nach dem Eintrag informiert es das bisherige Register, das den alten Eintrag löscht.
Sitzverlegung oder Adressänderung: was ist der Unterschied?
Bleiben Sie in derselben Gemeinde, ändert nur das Rechtsdomizil. Dann genügt ein Schreiben an das Handelsregister, unterzeichnet von einer zeichnungsberechtigten Person und belegt mit Mietvertrag oder Domizilerklärung; der Tarif beträgt CHF 30 (GebV-HReg, Anhang Ziff. 1.3). Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, etwa von Baar in die Stadt Zug, ändert der Sitz, und die Statuten müssen angepasst werden.
Was kostet eine Sitzverlegung einer GmbH?
Drei Posten. Der Gebührentarif des Bundes nennt CHF 200 für eine Statutenänderung und CHF 30 für das neue Rechtsdomizil (GebV-HReg, Anhang Ziff. 1.3). Der Notar verrechnet die öffentliche Beurkundung. Bei uns gehören die Formalitäten der Sitzverlegung zum Basis-Paket, ab CHF 149 im Monat für Ihren neuen Firmensitz in Zug.
Kann ich mit einer Sitzverlegung nach Zug Steuern sparen?
Die effektive Gewinnsteuer liegt in der Stadt Zug 2026 bei 11,71 %, nach Luzern die zweittiefste aller Kantonshauptorte (KPMG, Clarity on Swiss Taxes 2026). Das gilt aber nur, wenn die Firma wirklich von Zug aus geführt wird, denn ein Kanton besteuert auch Firmen mit tatsächlicher Verwaltung in seinem Gebiet (Art. 20 StHG). Im Jahr des Umzugs besteuern beide Kantone die ganze Steuerperiode und teilen Gewinn und Kapital auf (Art. 22 StHG).
Kann eine ausländische Firma ihren Sitz nach Zug verlegen?
Das ist möglich, aber die Bedingungen sind streng. Die Firma muss unter anderem zeigen, dass das ausländische Recht den Umzug erlaubt, dass sie sich einer Schweizer Rechtsform anpassen kann und dass sie den Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in die Schweiz verlegt hat (Art. 126 HRegV). Das Register verlangt für einen Zuzug aus dem Ausland CHF 420 (GebV-HReg, Anhang Ziff. 3). Oft ist eine neue Schweizer Firma der einfachere Weg.
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