
Aktiengesellschaft
AG gründen in der Schweiz, Schritt für Schritt
CHF 100'000 Aktienkapital, mindestens CHF 50'000 einbezahlt, ein Verwaltungsrat und eine öffentliche Urkunde. Mit Sitz in Zug.
Arbeitsplatz an der Baarerstrasse 38
AG gründenWas es ist
Die Aktiengesellschaft
Die AG ist die Schweizer Aktiengesellschaft, in der Westschweiz SA genannt. Ihr Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000 (Art. 621 OR). Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein (Art. 632 OR). Ein Verwaltungsrat mit einem oder mehreren Mitgliedern führt die Gesellschaft (Art. 707 OR).
Viele Gründer wählen die AG, weil ihre Aktionäre nicht im Handelsregister stehen; dort erscheinen der Verwaltungsrat und die Zeichnungsberechtigten. Seit dem 1. Oktober 2026 meldet jede AG ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zusätzlich dem Transparenzregister des Bundes, das Behörden einsehen können, die Öffentlichkeit nicht. Das Kapital kann auch in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Fremdwährung lauten, mit einem Gegenwert von mindestens CHF 100'000 bei der Gründung (Art. 621 Abs. 2 OR).
Die Preise aller Pakete stehen unter Leistungen und Preise, weitere Antworten bei den häufigen Fragen. Läuft Ihre AG, übernehmen wir auch Buchhaltung und Steuern.

Preis und Umfang
Startup-Paket für Ihre AG
1'290CHF einmalig
zuzüglich MWST
Notargebühren inbegriffen
Dazu kommen die Gebühren des Handelsregisters, für die Neueintragung CHF 420 (GebV-HReg, Anhang Ziff. 1.3), und allfällige Bankgebühren. Das einbezahlte Kapital bleibt Geld der Firma. Den Firmensitz in Zug gibt es zusammen mit dem Basis-Paket, ab CHF 149 im Monat.
Die Leistungen der Office Group Zug GmbH umfassen keine Rechts- oder Steuerberatung. Dafür ziehen wir externe Beraterinnen und Berater bei.
Paket Startup: Firmengründung GmbH oder AG
- Gründungsberatung, auch zur Wahl zwischen AG und GmbH, und Begleitung bis zum Eintrag
- Statuten, öffentliche Urkunde, Lex-Koller-Erklärung, Vollmachten und Wahlannahmeerklärungen
- Notarielle Beurkundung samt Notargebühren und Anmeldung beim Handelsregister
- Kostenlose Beratung, welche Bank zu Ihnen passt

Ablauf
In sechs Schritten zur AG
Eine AG geht denselben Weg wie eine GmbH, mit einem Verwaltungsrat statt einer Geschäftsführung.
Struktur und Verwaltungsrat
Wir legen Kapital, Anzahl und Nennwert der Aktien fest und wer im Verwaltungsrat sitzt. Ein Mitglied genügt (Art. 707 OR).
Gründungsunterlagen
Wir erstellen Statuten, Aktienbuch, die Erklärungen der Verwaltungsräte und die Domizilerklärung.
Kapitaleinzahlung
Sie zahlen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 auf ein Kapitaleinzahlungskonto ein (Art. 632 OR).
Beurkundung
Die Gründer unterzeichnen die Gründungsurkunde beim Notar, persönlich oder über eine bevollmächtigte Person.
Handelsregister
Das Register trägt die AG ein, mit diesem Eintrag erlangt sie ihre Rechtspersönlichkeit (Art. 643 OR). Danach gibt die Bank das Kapital frei.
Transparenzregister
Die AG meldet ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister des Bundes (Art. 9 TJPG).
innert eines Monats nach dem Eintrag
Nach dem Mandat beginnen wir umgehend mit den Unterlagen. Wie lange es bis zum Eintrag dauert, bestimmen vor allem Bank und Handelsregister.
Was Sie mitbringen
- Mindestens CHF 50'000 für das einbezahlte Kapital, aus einer belegbaren Quelle
- Pass- oder Ausweiskopien aller Gründer und Verwaltungsräte
- Einen Verwaltungsrat oder Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz
- Den gewünschten Firmennamen, den Zweck und die Aktienstruktur
- Das Formular F-01 für das Onboarding nach Geldwäschereigesetz
Wie gründe ich eine AG in der Schweiz?
Sie legen Kapital, Aktien und Verwaltungsrat fest, zahlen mindestens CHF 50'000 auf ein Kapitaleinzahlungskonto ein und unterzeichnen die Gründungsurkunde beim Notar. Danach trägt das Handelsregister die AG ein, mit diesem Eintrag entsteht sie (Art. 643 OR). Innert eines Monats meldet sie ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister. Wir bereiten alle Unterlagen vor, koordinieren Notar und Register und beraten Sie kostenlos zur Wahl der Bank.
Wie viel Kapital braucht man, um eine AG zu gründen?
Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000 (Art. 621 OR). Bei der Gründung zahlen Sie mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 ein (Art. 632 OR). Beim Mindestkapital von CHF 100'000 heisst das: mindestens CHF 50'000 einzahlen. Kapital in einer Fremdwährung ist möglich, wenn es bei der Gründung mindestens CHF 100'000 wert ist.
Sind die Aktionäre einer AG öffentlich?
Nein. Das Handelsregister zeigt die Verwaltungsräte und die Zeichnungsberechtigten, nicht die Aktionäre; die AG führt ihr eigenes Aktienbuch. Seit dem 1. Oktober 2026 muss aber jede AG ihre wirtschaftlich berechtigten Personen innert eines Monats nach dem Eintrag dem Transparenzregister des Bundes melden (Art. 9 TJPG). Dieses Register ist nicht öffentlich.
Braucht der Verwaltungsrat einer AG Wohnsitz in der Schweiz?
Nicht jedes Mitglied, aber die AG muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Diese Person ist Verwaltungsrat oder Direktor und hat Zugang zum Aktienbuch (Art. 718 Abs. 4 OR). Wohnt kein Gründer in der Schweiz, übernimmt oder vermittelt die Office Group Zug nach Prüfung ein Mandat, als separates Angebot.
Was kostet eine AG-Gründung in der Schweiz?
Bei uns CHF 1'290 einmalig für das Startup-Paket, zuzüglich MWST und mit den Notargebühren. Das Handelsregister verlangt CHF 420 für die Neueintragung (GebV-HReg, Anhang Ziff. 1.3), dazu kommen allfällige Bankgebühren. Planen Sie auch die Liquidität: Mindestens CHF 50'000 müssen bei der Gründung einbezahlt sein (Art. 632 OR). Dieses Geld bleibt der Firma und wird nach dem Eintrag auf ihr Geschäftskonto freigegeben.
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