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Übersicht Rechtsformen Schweiz – So finden Sie die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen

Übersicht Rechtsformen Schweiz – So finden Sie die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen

November 22, 2023
Finde die optimale Rechtsform für Firmen mit Sitz in der Schweiz

In der dynamischen Wirtschaftslandschaft der Rechtsformen Schweiz ist die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen entscheidend. Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur die steuerliche Belastung und die Haftung, sondern auch die Glaubwürdigkeit und das Wachstumspotenzial Ihres Unternehmens.

Übersicht Rechtsformen Schweiz

Es ist wichtig, sich einen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen Schweiz zu verschaffen. Jede Rechtsform hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die je nach Geschäftstätigkeit, Größe und Zielen Ihres Unternehmens relevant sein können.

Die vier Hauptarten von Firmen

Unter den Rechtsformen Schweiz lassen sich vier Hauptarten von Firmen identifizieren:

  1. Einzelunternehmen, 
  2. Personengesellschaften (wie die Kollektiv- und Kommanditgesellschaft), 
  3. Kapitalgesellschaften (wie die AG und GmbH)
  4. Genossenschaften. 

Jede dieser Rechtsformen der Unternehmen hat spezifische Eigenschaften in Bezug auf Haftung, Kapitalbedarf und Unternehmensführung.

Verschiedene Rechtsformen von Unternehmen

Das Schweizer Recht kennt acht verschiedene Gesellschaftsformen: das Einzelunternehmen, die Kollektivgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Aktiengesellschaft (AG), die Kommandit-Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Genossenschaft und den Verein.

Diese Rechtsformen von Unternehmen in der Schweiz unterscheiden sich in Bezug auf Haftung, Kapitalbedarf und steuerliche Behandlung. 

  1. Einzelunternehmen | Sole Proprietorship
    Diese Form ist besonders bei Einzelunternehmern und kleinen Geschäften beliebt. Ein übersichtlicher Leitfaden zur Gründung eines Einzelunternehmens finden Sie hier.

  2. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) / Ltd. Liability Company
    Die GmbH ist eine sehr populäre Wahl für mittelständische Unternehmen, da sie Haftungsbeschränkung bietet und weniger streng in der Offenlegungspflicht ist als eine AG. Ein übersichtlicher Leitfaden zur Gründung einer GmbH in der Schweiz finden Sie hier.

  3. AG (Aktiengesellschaft) / Public Ltd. Company
    AGs sind in der Schweiz weit verbreitet, besonders bei größeren Unternehmen und solchen, die an der Börse notiert sind oder dies in der Zukunft planen. Während etwa jede fünfte juristische Person in der Schweiz die Rechtsform der AG besitzt, so ist der Gesamtwirtschaftliche Anteil dieser Rechtsform, insbesondere im Hinblick auf das Kapital und die Anzahl beschäftigter Personen, hier weitaus grösser. Ein übersichtlicher Leitfaden zur Gründung einer AG in der Schweiz finden Sie hier.

  4. Kollektiv- und Kommanditgesellschaften / General and limited partnerships
    Diese sind oft in kleineren und familiengeführten Geschäften zu finden und bilden einen kleineren Prozentsatz der Gesamtzahl der Unternehmen in der Schweiz.

  5. Genossenschaften und Vereine / Cooperatives and associations
    Diese sind in spezifischen Bereichen wie Wohnungswirtschaft, Landwirtschaft oder als gemeinnützige Organisationen vertreten, machen aber im Vergleich zu den anderen Unternehmensformen der Schweiz einen kleineren Anteil aus.

  6. Kommandit-Aktiengesellschaften und einfache Gesellschaften / Limited partnerships and simple partnerships
    Diese Unternehmensformen sind in der Schweiz weniger verbreitet und repräsentieren einen erheblich kleineren Anteil der Gesamtunternehmen.

Die beliebteste Rechtsform in der Schweiz

Zu den gängigsten gehören das Einzelunternehmen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft und die Genossenschaft. Die untenstehende Tabelle zeigt die Anzahl der Firmen nach Rechtsform in Prozent aus dem Jahre 2020 [Quelle: Statista].

Rechtsformen Schweiz Prozentuelle Anzahl Unternehmen mit der Rechtsform
Einzelunternehmen 50,4
GmbH 22,6
Aktiengesellschaften 21,5
Vereine, Stiftungen 2,6
Personengesellschaften 1,9
Genossenschaften 0,6
Ausländische Kapitalgesellschaften 0,3
Öffentliche Unternehmen 0,1


Die drei gängigen Rechtsformen Schweiz

Die drei häufigsten Unternehmensformen in der Schweiz sind das Einzelunternehmen, die GmbH und die AG. Während Einzelunternehmen für Kleinunternehmer geeignet sind, bieten GmbH und AG Vorteile für größere Unternehmungen, insbesondere in Bezug auf Haftung und Kapitalbeschaffung.

Wahl der passenden Gesellschaftsform in der Schweiz

Unternehmensgründer in der Schweiz haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtsformen zu wählen, wobei jede ihre eigenen Besonderheiten hinsichtlich Haftung, Kapitalbedarf, Steuerfragen und Komplexität der Gründung aufweist. Insbesondere bei der GmbH, dem Einzelunternehmen und der AG gibt es bedeutende Unterschiede.

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensgröße, der Anzahl der beteiligten Gesellschafter, der Art des Businessmodells, der Risikobereitschaft der Eigentümer und den langfristigen Zielen des Unternehmens.

Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen Schweizer Unternehmen

Die Wahl der Rechtsform sollte nicht nur auf der Basis der Einfachheit getroffen werden. So ist die einfachste Rechtsform beispielsweise das Einzelunternehmen, aber es bietet nicht den Schutz der beschränkten Haftung, den eine GmbH oder AG bietet. Hier is eine kurze Übersicht der Rechtsformen im Bezug auf Haftung, Gründungsaufwand, benötigtes Gründungskapital und Buchführungspflicht.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Haftung: Bei einer GmbH haften die Gesellschafter nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen, sondern nur in Höhe ihrer Einlagen. Dies bietet einen deutlichen Schutz vor finanziellen Risiken.

Gründungsaufwand: Die Gründung einer GmbH ist formeller und aufwendiger als bei einem Einzelunternehmen. Es erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.

Kapitalbedarf: Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 20.000 CHF erforderlich, das vollständig einbezahlt werden muss.

Buchführungspflicht: GmbHs sind zu einer ordnungsgemäßen Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet, was zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet.

Einzelunternehmen:

Haftung: Der Inhaber eines Einzelunternehmens haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Dies kann zu einem höheren finanziellen Risiko führen.

Gründungsaufwand: Die Gründung ist relativ unkompliziert und schnell. Es erfordert keine formellen Gründungsdokumente oder ein Mindestkapital. Die Eintragung ins Handelsregister ist erst ab einem bestimmten Umsatz verpflichtend.

Kapitalbedarf: Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital, was die Gründung erleichtert und insbesondere für kleine oder startende Geschäfte attraktiv macht.

Buchführungspflicht: Kleinere Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, haben oft vereinfachte Anforderungen an die Buchführung.

AG (Aktiengesellschaft):

Haftung: Wie bei der GmbH haften die Aktionäre einer AG nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlagen und nicht mit ihrem Privatvermögen. Dies bietet einen klaren Vorteil für die Aktionäre, insbesondere in risikoreichen Geschäftsbereichen.

Gründungsaufwand: Die Gründung einer AG ist ähnlich der GmbH formell und erfordert einen notariell beurkundeten Gründungsakt sowie die Eintragung ins Handelsregister. Die Gründung kann komplexer sein, da sie strengere Anforderungen an die Organisationsstruktur stellt, wie die Einrichtung eines Verwaltungsrates.

Kapitalbedarf: Eine AG muss ein Mindestkapital von 100.000 CHF aufweisen, wovon mindestens 50.000 CHF bei Gründung einbezahlt sein müssen. Dies stellt eine höhere finanzielle Barriere für die Gründung dar als bei der GmbH.

Buchführungspflicht: AGs unterliegen einer strengen Buchführungs- und Revisionspflicht. Sie müssen einen Jahresbericht und Jahresrechnung vorlegen und diese von unabhängigen Revisoren prüfen lassen.

Vergleich zwischen GmbH und AG

Die Wahl zwischen einer GmbH und einer AG hängt oft von der Größe des Unternehmens und den Plänen für das öffentliche Angebot ab. Eine AG ist tendenziell für größere Unternehmen oder solche, die die Möglichkeit offenhalten möchten, Kapital über die Ausgabe von Aktien zu beschaffen, geeignet. Sie ist die bevorzugte Wahl für Unternehmen, die planen, an die Börse zu gehen, oder die von einer breiteren Eigentümerstruktur profitieren möchten. 

Die strengeren Offenlegungs- und Buchführungspflichten können jedoch für kleinere Unternehmen eine Belastung darstellen. Eine GmbH bietet hingegen mehr Privatsphäre und weniger strenge Offenlegungspflichten bietet.

Die GmbH ist eine gute Mittelweg-Option für viele kleine bis mittelgroße Unternehmen, die eine beschränkte Haftung wünschen, ohne die höheren Anforderungen und das größere Startkapital einer AG aufbringen zu müssen. Zudem bietet sie eine größere Flexibilität in der Unternehmensführung im Vergleich zur AG.

Vergleich zwischen GmbH / AG und Einzelunternehmen

Für kleinere Unternehmen oder Einzelunternehmer kann die Wahl zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen schwierig sein. Während eine GmbH sowie eine AG eine beschränkte Haftung bietet, ist ein Einzelunternehmen oft einfacher zu führen und hat weniger strenge Berichtspflichten. 

Im Vergleich zur GmbH und AG bietet das Einzelunternehmen den Vorteil der Einfachheit und Flexibilität, was besonders für Einzelunternehmer attraktiv ist, die schnell und mit geringem Kapitalaufwand ein Geschäft starten wollen. Allerdings ist der wesentliche Nachteil die unbeschränkte Haftung, die im Falle von Geschäftsschulden auch das Privatvermögen des Unternehmers betreffen kann.

Schlussfolgerung

Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen in der Schweiz ist massgebend für den Unternehmenserfolg. Die Entscheidung für eine dieser Rechtsformen sollte daher immer unter Berücksichtigung der individuellen Geschäftsziele, des Marktes und der Risikobereitschaft getroffen werden. Oft kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer wertvolle Einsichten bieten, die zur Wahl der optimalen Rechtsform für das eigene Unternehmen führen.

Hinweis: Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick von Rechtsformen der Unternehmen und sollte nicht als spezifische Rechtsberatung betrachtet werden. Es wird empfohlen, sich für eine detaillierte Beratung an einen Fachanwalt oder einen Unternehmensberater zu wenden. Sobald Sie die richtige Rechtsform für Ihre neue Firma in der Schweiz identifizier haben, hilft Ihnen das Team der Office Group Zug gerne bei der Gründung. Kontaktieren Sie uns dazu unverbindlich.