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GmbH Gründung in der Schweiz: Ein Umfassender Leitfaden

GmbH Gründung in der Schweiz: Ein Umfassender Leitfaden

November 1, 2023
GmbH Gründen in der Schweiz, Kosten, Checkliste der benötigten Dokumente und wichtige Tipps

Die Entscheidung, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz zu gründen, ist der erste Schritt für Unternehmer auf dem Weg zur Realisierung ihrer Geschäftsideen in einem der stabilsten und wirtschaftsfreundlichsten Länder der Welt. Die Schweiz bietet nicht nur eine zentrale Lage in Europa, sondern auch ein attraktives Wirtschaftsklima, politische Stabilität und eine hervorragende Infrastruktur. Diese Faktoren machen das Land zu einem idealen Standort für die Gründung einer GmbH.

Wie funktioniert eine GmbH in der Schweiz?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine beliebte Unternehmensform in der Schweiz, in der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist.

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die wegen ihrer Flexibilität und der relativ einfachen Handhabung bei Gründung und Verwaltung besonders für kleine bis mittelständische Unternehmen häufig die optimale Gesellschaftsform darstellt. Sie ermöglicht es den Gesellschaftern, ihre unternehmerischen Ziele zu verfolgen, während ihr persönliches Vermögen geschützt bleibt.

Für wen eignet sich eine GmbH?

Eine GmbH eignet sich besonders für kleine bis mittelgroße Unternehmen, die ein professionelles und etabliertes Auftreten am Markt anstreben und Wert auf Flexibilität in der Unternehmensführung sowie auf Kapitalbeschaffung legen. Sie ist jedoch weniger geeignet für Einzelunternehmer mit geringen Umsätzen oder wenn die jährlichen Verwaltungs- und Führungsaufgaben im Vergleich zum Geschäftsvolumen zu hoch sind. Die GmbH eignet sich ausserdem nicht, wenn mehrere Anteilhaber nicht im öffentlichen Firmenregister einsehbar sein möchten, sondern anonym bleiben möchten. In diesem Falle lohnt sich die Gründung einer AG. Mehr Informationen zur Wahl der richtigen Gesellschaftsform in unserem Artikel zur Übersicht der Rechtsformen in der Schweiz.

Die Rechtsgrundlagen der GmbH in der Schweiz

Rechtlich ist die Gründung einer GmbH in der Schweiz im Obligationenrecht (OR) verankert. Insbesondere die Artikel 772 ff. OR regeln die Gründung, die Struktur, den Betrieb und die Auflösung einer GmbH. Die darin enthaltenen Vorschriften sorgen für einen rechtlichen Rahmen, der sowohl den Gesellschaftern als auch Dritten gegenüber die notwendige Sicherheit bietet.

Die Gründung einer GmbH in der Schweiz ist somit eine ernsthafte Überlegung für Unternehmer, die eine Balance zwischen begrenzter Haftung und unternehmerischer Flexibilität suchen. Im nächsten Abschnitt werden wir die vorbereitenden Schritte durchleuchten, die jeder Gründer vor dem offiziellen Gründungsprozess berücksichtigen sollte.

Vorbereitung der Gründung einer GmbH in der Schweiz

Die sorgfältige Planung ist das A und O bei der Gründung einer GmbH. Bevor Sie den offiziellen Gründungsprozess beginnen, gibt es einige wichtige Überlegungen, die Sie anstellen und die Schritte, die Sie befolgen sollten.

Kosten der Gründung einer GmbH in der Schweiz – Mindestkapitalanforderung

Die Kosten für die Gründung einer GmbH setzen sich aus Notarkosten, Handelsregistergebühren und Kapitaleinzahlungen zusammen. Die Mindestkapitalanforderung beträgt 20.000 CHF, welche entweder bar oder als Sacheinlagen geleistet werden können. Es ist ratsam, einen detaillierten Finanzplan zu erstellen, um alle voraussichtlichen Kosten zu berücksichtigen und Überraschungen zu vermeiden.

Geschäftsplan und Strategie

Ein durchdachter Geschäftsplan ist der Grundstein jedes erfolgreichen Unternehmens. Er sollte eine klare Vision, detaillierte Marktanalysen, eine fundierte Finanzplanung sowie eine durchführbare Marketing- und Vertriebsstrategie beinhalten. Dieser Plan dient nicht nur als Fahrplan für die Unternehmensführung, sondern auch als entscheidendes Dokument für potenzielle Investoren und Banken.

Wahl des Firmennamens

Der Name Ihrer GmbH sollte einzigartig und aussagekräftig sein. Er muss ausserdem bestimmte Vorschriften des Handelsregisteramts erfüllen und sollte idealerweise den Unternehmenszweck widerspiegeln. Es ist wichtig, frühzeitig zu überprüfen, ob der gewünschte Name bereits vergeben ist oder markenrechtlich geschützt ist, um spätere Konflikte zu vermeiden. Dies kann ganz einfach durch eine Suche im Unternehmensregister der Schweiz durchgeführt werden.

Die vorbereitenden Maßnahmen schaffen eine solide Grundlage für die reibungslose Gründung Ihrer GmbH. Im nächsten Teil werden wir den eigentlichen Gründungsprozess, beginnend mit den notwendigen Dokumenten bis hin zum Gang zum Notar, im Detail betrachten.

Der Gründungsprozess einer GmbH in der Schweiz

Nachdem die Vorbereitungen abgeschlossen sind, beginnt der formelle Gründungsprozess Ihrer GmbH. Dieser Prozess ist durch das schweizerische Obligationenrecht detailliert geregelt und verlangt die Einhaltung bestimmter Schritte und Formalitäten.

Notwendige Unterlagen und Formalitäten

Hierzu gehören der Gesellschaftsvertrag, die Statuten und weitere relevante Dokumente.

Die Gründung einer GmbH in der Schweiz setzt die Erstellung mehrerer wichtiger Dokumente voraus. Dazu gehören:

  • die Domizilannahmeerklärung 
  • der Gesellschaftsvertrag
  • die Statuten der GmbH
  • die Zustimmungserklärungen der Geschäftsführer und Gesellschafter 
  • der Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals. 

Jedes dieser Dokumente muss spezifischen rechtlichen Anforderungen entsprechen und sorgfältig ausgearbeitet werden. Je nach Nationalität der Gesellschafter können weitere Dokumente benötigt werden.

Die Office Group Zug kann Sie in diesem Prozess unterstützen, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Der Gang zum Notar zur Beurkundung der GmbH Gründung

Die notarielle Beurkundung der Gründungsunterlagen ist ein wesentlicher Schritt zur Errichtung Ihrer GmbH. Alle Gesellschafter müssen entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der Unterzeichnung anwesend sein. Der Notar prüft die Unterlagen auf ihre Rechtmäßigkeit und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Mit der erfolgreichen Beurkundung der Gründungsdokumente und der Eintragung der GmbH ins Handelsregister beginnt das Unternehmen offiziell zu existieren. Diese rechtlichen Schritte geben der neuen GmbH ihre juristische Persönlichkeit und sind entscheidend für den Schutz der Gesellschafter und Geschäftsführer.

Die Eintragung der GmbH Neugründung ins Handelsregister

Nachdem die notariellen Schritte abgeschlossen und die finanziellen Mittel gesichert sind, folgt die formelle Eintragung der GmbH ins Handelsregister. Dies ist ein entscheidender Schritt, da die GmbH erst mit dieser Eintragung rechtlich existiert und handlungsfähig wird.

Die Eintragung ins Handelsregister ist obligatorisch und erfordert eine Reihe von Dokumenten:

  • Die öffentliche Urkunde der Gründung
  • Die Statuten der GmbH
  • Die Unterschriftsberechtigungen der Geschäftsführer
  • Bestätigung der Einzahlung des Stammkapitals
  • Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Organisationspflichten

Detaillierte Kostenaufstellung zur GmbH Gründung in der Schweiz

Die Gesamtkosten für die Gründung einer GmbH in der Schweiz setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Beiträgen zusammen und können je nach Komplexität des Gründungsprozesses und der notwendigen Beratung stark variieren.

Zu den Hauptposten der Gründungskosten gehören:

  • Notariatsgebühren für die Beurkundung der Gründungsdokumente (unvermeidbar, zwischen CHF 500-1500)
  • Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister (unvermeidbar, zwischen CHF 200-300)
  • Bankgebühren für die Eröffnung des Kapital Einzahlungskontos (unvermeidbar, zwischen CHF 100-350)
  • Beratungskosten, falls professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird (vermeidbar)
  • Kosten für die Erstellung des Geschäftsplans und weiterer Gründungsdokumente (vermeidbar)

Es ist wichtig, dass Gründer einen detaillierten Finanzplan erstellen, der alle voraussichtlichen Kosten und Kapitalanforderungen berücksichtigt, um Überraschungen zu vermeiden.

Wichtige rechtliche Überlegungen

Bevor die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden kann, müssen Gründer sicherstellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört die Bestellung der Geschäftsführung und gegebenenfalls eines Revisionsorgans, sowie die Einhaltung von Meldepflichten und der Nachweis über den Firmensitz.

Mit der Eintragung ins Handelsregister erhält die GmbH ihre Handelsregisternummer und wird damit Teil des offiziellen Wirtschaftslebens in der Schweiz. Die Handelsregistereintragung ist öffentlich und bietet Transparenz für Geschäftspartner und Kunden.

Steuerliche Verpflichtungen und Betrieb einer GmbH

Nach der Gründung sind regelmäßige Verwaltungskosten, Buchhaltung, Steuerberatung und gegebenenfalls Gehälter für Mitarbeiter zu beachten. Die GmbH muss Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Kapitalsteuer entrichten. Eine korrekte Buchführung und die Erstellung eines Jahresabschlusses sind unerlässlich.

Betrieb einer GmbH in der Schweiz

Nach der erfolgreichen Gründung und Eintragung ins Handelsregister beginnt der Alltag des Betriebs einer GmbH. Es gibt eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen, denen eine GmbH in der Schweiz nachkommen muss, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten und gesetzeskonform zu handeln.

Steuerliche Verpflichtungen einer GmbH

Die GmbH ist als juristische Person steuerpflichtig und muss bestimmte Abgaben leisten. Die steuerliche Belastung kann je nach Kanton variieren, da die Kantone in der Schweiz eigene Steuergesetze haben. Zu den wesentlichen Steuerpflichten gehören:

  • Körperschaftssteuer auf das Unternehmenseinkommen
  • Mehrwertsteuer (MWST), sofern der Umsatz einen Betrag von CHF 100’000 pro Jahr überschreitet
  • Verrechnungssteuer auf Dividenden und gewisse Zinsen
  • Kapitalsteuer auf das Stammkapital und die Reserven der GmbH

Buchhaltung und Jahresabschluss

Die Führung einer korrekten Buchhaltung ist für jede GmbH in der Schweiz unerlässlich. Dies dient nicht nur der eigenen Übersicht über die finanzielle Lage des Unternehmens, sondern ist auch gegenüber dem Finanzamt und bei einer Revision nachzuweisen. Die gesetzlichen Anforderungen umfassen:

  • Laufende Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
  • Erstellung eines Jahresabschlusses inklusive Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang
  • Bei bestimmten Größenkriterien ist eine ordentliche Revision durch eine Revisionsstelle erforderlich

Der Jahresabschluss ist innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erstellen und zu veröffentlichen. Durch die genaue Beachtung der Buchführungspflichten und der Steuervorschriften sichert die GmbH ihre Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit bei Geschäftspartnern, Investoren und Behörden.


Checkliste für die Gründung einer GmbH in der Schweiz

  • Festlegung der Geschäftsidee und -strategie
  • Auswahl eines Firmennamens und Überprüfung der Verfügbarkeit
  • Wahl des Firmendomizils
  • Statuten
  • Anteilbuch
  • Domizil-Annahmeerklärung
  • GAFI-Meldung
  • Handelsregister Anmeldung
  • Unterschriftsmuster
  • Kapitaleinzahlungsbestätigung
  • Öffentliche Urkunde
  • Pass Kopie aller am Unternehmen Beteiligten Personen
  • ggf. Revisionsverzicht
  • ggf. Lex Koller Erklärung (für Ausländer mit B- oder C-Bewilligung)

Häufige Fragen bei der GmbH Gründung

Wie viel kostet es eine GmbH in der Schweiz zu gründen? +

Die Kosten für die Gründung einer GmbH in der Schweiz variieren, liegen jedoch üblicherweise zwischen CHF 2.000 und CHF 3.000. Diese Kosten beinhalten Notargebühren, Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister und Bankgebühren für das Kapitaleinzahlungskonto. Hinzu kommt das erforderliche Mindeststammkapital von CHF 20.000.

Wann lohnt es sich eine GmbH in der Schweiz zu gründen +

Eine GmbH-Gründung in der Schweiz lohnt sich, wenn man ein mittelgroßes Unternehmen mit begrenzter Haftung und professionellem Auftreten am Markt etablieren möchte, und wenn eine gewisse Flexibilität in der Unternehmensführung sowie Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung wichtig sind.

Was braucht man für eine GmbH in der Schweiz? +

Für die Gründung einer GmbH in der Schweiz benötigen Sie ein Mindeststammkapital von CHF 20.000, einen Geschäftsplan, einen einzigartigen Firmennamen, einen Geschäftssitz, einen Gesellschaftsvertrag und Statuten, Zustimmungserklärungen der Geschäftsführer und Gesellschafter, sowie den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals.

Wem gehört das Geld der GmbH? +

Das Geld einer GmbH gehört der Gesellschaft selbst, nicht den Gesellschaftern oder Geschäftsführern. Als juristische Person verfügt die GmbH über eigenes Vermögen, das getrennt vom Privatvermögen der Gesellschafter ist.

Zögern Sie nicht das Team der Office Group Zug für eine unverbindliche Beratung bezüglich Ihrer geplanten GmbH Gründung, zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne.