Steuerrechner Zug 2024: Navigieren Sie durch das neue Zuger Steuergesetz
Der Kanton Zug ist bekannt für sein attraktives Steuersystem. Mit der Verabschiedung des neuen Steuergesetzes Ende 2023, senkt sich die Steuerlast für in Zug ansässige natürliche und juristische Personen weiter. Mithilfe unseres Steuerrechners für 2024 und folgende Jahre, welchen wir Ihnen hier zur Verfügung stellen, können Sie heute schon einen Einblick in die zu erwartende Rechnung der Kantonalen Steuerverwaltungs Zug bekommen.
Bitte lesen Sie unsere Anmerkungen zur korrekten Nutzung des Zuger Steuerrechners 2024 aufmerksam durch, um sicherzustellen, dass Sie alle Abzüge sowie Ihr steuerbares Einkommen richtig berechnet haben. Für einen generellen Überblick der Steuerlandschaft von Zug, empfehlen wir diesen Artikel, der ausführlich beschreibt, welche Steuerarten es gibt und auf welcher Ebene diese Versteuerung stattfindet.
Die wichtigsten Änderungen im neuen Steuerpaket für Zug, gültig ab 01. Januar 2024
Die essentiellsten Änderungen des Steuergesetzes betrifft die folgenden Punkte:
- Erhöhung der Steuerfreibeträge
- Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung
- Senkung der Vermögenssteuer
- Senkung der Einkommenssteuer
Steuerfreibeträge in Zug ab 2024
Die Steuerfreibeträge für Privatpersonen in Zug verdoppeln sich ab 2024. Nachdem die Freibeträge seit über 20 Jahren weitestgehend unverändert geblieben sind, ist es nun Zeit für eine deutliche Anhebung der Freibeträge. Somit werden die Vermögen von alleinstehenden Personen nun erst ab 200’000 CHF versteuert, die Freibeträge von verheirateten Personen wachsen auf 400’000 CHF und pro minderjähriges Kind bleiben 100’000 Schweizer Franken steuerfrei.
Steuerabzüge für Kinderbetreuung in Zug ab 2024
Kinderbetreuung ist entsprechend der Personalintensität dessen eine sehr kostspielige Sache im Kanton Zug und in der Schweiz generell. Laut einer Studie zum regionalen Vergleich der Kinderbetreuungskosten der Credit Suisse aus 2021, zahlen Eltern in Zug pro Kind rund 130 CHF am Tag. Mit dem neuen Steuergesetz werden diese erheblichen Kosten für Eltern deutlich gesenkt. Der maximale Betreuungsabzug erhöht sich auf 25’000 CHF. Pro Kind bis zu einem Alter von 14 Jahren können ab 2024 bis zu 6’000 CHF Betreuungsabzüge geltend gemacht werden. Weiterhin erhöht sich der generelle Kinderabzug auf 12’400 CHF, der auch für volljährige Kinder gilt, solange diese noch in der Ausbildung sind.
Insgesamt können ab 2024 im Kanton Zug also maximal 37’400 CHF pro Kind abgezogen werden, was das steuerbare Einkommen somit deutlich reduziert.
Vermögenssteuer in Zug ab 2024
Ab 2024 gelten ausserdem neue Tarife für die Vermögenssteuer in Zug. Ab dem neuen Steuerfreibetrag werden die nächsten 250'000 CHF des Vermögens nun mit einem Steuersatz von 0.425‰ (0.00425%) besteuert. Die folgenden 250’000 CHF mit 0.850‰, die nächsten 250’000 CHF mit 1.275‰ und alles darüber mit einem Steuerfuss von 1.7‰ (0.017%).
Insgesamt wurde der Steuerfuss für die Berechnung der Vermögenssteuern in Zug mit Effekt ab dem ersten Januar 2024 somit linear um 15% gesenkt.
Einkommenssteuer in Zug ab 2024
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Einkommensteuertarife in der Schweiz zum einen progressiv sind, und zum Anderen, dass diese teilweise auf Bundesebene, und teilweise auf Kantonsebene besteuert wird. Dementsprechend sind die Änderungen hier etwas weniger gravierend, da das neue Steuerpaket sich lediglich auf die kantonalen Steuersätze in Zug bezieht.
Diese Tabelle gibt einen guten Überblick über den Steuerfuss je nach Einkommensstufe in Zug:
Anmerkungen zur Nutzung des Steuerrechner Zug 2024
Der Steuerrechner Zug 2024 berücksichtigt die Änderungen im neuen Steuergesetz gültig ab diesem Jahr. Um eine präzise Berechnungen zu ermöglichen, müssen Sie jedoch folgendes beachten.
- Der Steuerrechner berücksichtigt keine Kirchensteuer, die je nach Konfession entsprechend zum ermittelten Steuerbetrag hinzugefügt werden sollte.
- Der Steuerrechner Zug 2024 bietet Ihnen die Möglichkeit, alle möglichen Abzüge einzugeben. Diese müssen Sie jedoch individuell selbst ermitteln und kumuliert in das entsprechende Feld eintragen. Hier können zum Beispiel die Abzüge für Kinderbetreuung eingetragen werden.
- Der Steuerrechner berechnet die Steuerlast basierend auf den Freibeträgen und Einkommen von ledigen, alleinstehenden Personen.
- Der Steuerrechner geht von Ihrem steuerbaren Einkommen aus, welches nicht mit dem Brutto Einkommen zu verwechseln ist. Das Steuerbare Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von AHV Kosten, Schuldzinsen, Beiträgen zur Säule 3a, Fahrtkosten für den Arbeitsweg und weiteren Posten.
Generell bietet sich der untenstehende Steuerrechner für einen ungefähren Einblick in die für 2024 und folgende Jahre zu erwartenden Abgaben an das Steueramt Zug an und sollte nicht als exakte Berechnung herangezogen werden.
* Bitte beachten Sie, dass jedes Feld (ggf. mit “0”) ausgefüllt werden muss. Der Steuerrechner akzeptiert nur Zahlen als Angaben, zum Beispiel “100000” und nicht “100’000”).
** Alle Angaben ohne Gewähr, wir haften nicht für die Ergebnisse des Rechners und weisen darauf hin, dass für eine genaue Berechnung der zu zahlenden Steuern ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte.