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AHV-Beiträge und Sozialversicherungen in der Schweiz: Wichtige Infos für Selbständige und Unternehmer

AHV-Beiträge und Sozialversicherungen in der Schweiz: Wichtige Infos für Selbständige und Unternehmer

November 14, 2023
AHV Beitragssätze für Firmen mit Domiziladresse in Zug

Was ist die AHV?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet einen zentralen Pfeiler des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Sie zielt darauf ab, den finanziellen Bedarf im Alter oder bei Tod eines Familienmitglieds zu decken und ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch [Quelle: AHV]. 

Die AHV basiert auf der Solidarität zwischen den Generationen (Generationenvertrag) und auch zwischen Wohlhabenderen und wirtschaftlich Schwächeren. Die aktive Bevölkerung finanziert die laufenden Renten​​. Die Haupteinnahmequellen der AHV sind Beiträge von Wirtschaft, Arbeitgebern, Versicherten und dem Bund. So trägt der Bund gut 20% der AHV-Ausgaben bei, finanziert durch Fiskalabgaben und allgemeine Bundesmittel. Ein Teil der Mehrwertsteuer fließt seit 1999 ebenfalls in die AHV​​. Der AHV-Ausgleichsfonds dient als Reserve zur Deckung von Ausgabenschwankungen und soll mindestens eine Jahresausgabe der AHV abdecken. Ende 2022 belief sich der Fonds auf 47,0 Milliarden Franken​​ [Quelle: BSV].

AHV Rente: Umfang und Dauer

Höhe der AHV Rente

Die Höhe der AHV-Rente variiert je nach individuellen Beiträgen und wird jährlich angepasst. Anspruch auf AHV-Leistungen haben generell alle Personen, die mindestens ein Jahr lang AHV-Beiträge bezahlt haben​​. Die Renten werden regelmäßig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, um den Wert der Renten zu erhalten​​. Eine genaue Auskunft über die Rentenhöhe im Jahr 2023 kann bei der zuständigen AHV-Verwaltungsstelle eingeholt werden. Die AHV-Ausgleichskasse von Zug finden Sie hier.

Dauer des Rentenbezugs

Die AHV-Rente wird in der Regel ab dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters bis zum Lebensende bezahlt. Dieses Rentenalter liegt in der Schweiz aktuell bei 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen.

Unterschiede zwischen AHV und Pensionskasse

Die AHV, eine staatliche Vorsorge, unterscheidet sich grundlegend von der Pensionskasse, die zur beruflichen Vorsorge gehört und sowohl durch Beiträge von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern finanziert wird. Beide sind Teil des dreisäuligen Vorsorgesystems in der Schweiz. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)  ist dabei die erste Säule und dient primär der Existenzsicherung.

Die Pensionskasse, auch bekannt als berufliche Vorsorge oder zweite Säule, ist in der Schweiz zwar obligatorisch, aber sie ist nicht staatlich. Im Gegensatz zur staatlichen AHV, die eine Grundversorgung gewährleistet, wird die Pensionskasse individuell von privaten oder öffentlichen Institutionen verwaltet. Die Pensionskasse zielt auf die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards im Alter ab und ergänzt somit die Leistungen der AHV (erste Säule). 

Leistungen der AHV

Die AHV bietet ein breites Spektrum an Leistungen, die weit über die bloße Altersrente hinausgehen.

Altersrenten

Die Altersrenten der AHV tragen dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten.

Hinterlassenenrenten

Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.

Hilflosenentschädigungen

Rentner, die auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, haben zusätzlich zur Rente Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Diese wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und dient der Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen.

Weitere Unterstützungsleistungen

Die AHV finanziert auch eine Reihe von Hilfsmitteln für Pensionierte, die für die Fortbewegung, Kontaktherstellung oder Selbstsorge benötigt werden, wie z.B. Prothesen, Hörgeräte oder orthopädische Schuhe.

AHV für Selbständigerwerbende

AHV-Beiträge von Selbständigerwerbenden

Beitragspflicht

Selbständigerwerbende in der Schweiz sind verpflichtet, AHV-Beiträge zu entrichten. Dies stellt einen entscheidenden Aspekt ihrer sozialen Absicherung dar. 

Wenn eine GmbH oder AG in der Schweiz führen, diese aber keine Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie nicht verpflichtet, AHV-Beiträge zu bezahlen. Führen Sie ein Einzelunternehmen in der Schweiz, sind Sie als Selbständiger verpflichtet, AHV-Beiträge für sich selbst zu entrichten. Diese Beiträge berechnen sich basierend auf Ihrem Erwerbseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit. Es ist wichtig, diese Beiträge regelmäßig und korrekt zu entrichten, um Ihren Anspruch auf Leistungen aus der AHV sicherzustellen.

Höhe der Beiträge

Die Höhe der von Selbständigerwerbenden zu leistenden AHV-Beiträge richtet sich nach ihrem Erwerbseinkommen. Dies bedeutet, dass die Beiträge proportional zum Einkommen sind und damit eine faire Lastenverteilung gewährleistet wird. Zur genauen Berechnung können wir diesen AHV-Beitrags-Rechner empfehlen. 

Als Angestellter mit einem Jahresbruttogehalt von CHF 100’000.00 werden pro Jahr zu den aktuellen Sätzen insgesamt CHF 14'824.00 in die AHV Ausgleichskasse eingezahlt. Davon wird ein Teil (CHF 6’400) vom Arbeitnehmer gezahlt und ein Teil (CHF 8’424) vom Arbeitgeber. Diese Beiträge werden in der Regel direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die AHV-Verwaltung überwiesen. Somit teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Verantwortung für die Finanzierung der AHV.

Anmeldung bei der AHV für Selbständige in der Schweiz

Anmeldung zur AHV-Ausgleichskasse

Die Anmeldung zur AHV erfolgt bei Beginn der Selbständigkeit. Es ist wichtig, diesen Schritt nicht zu vernachlässigen, da er grundlegend für die späteren Rentenansprüche ist.

Weitere Sozialversicherungspflichten für Selbständige

Neben AHV-Beiträgen fallen für Selbständigerwerbende in der Schweiz weitere Sozialabgaben an. Dazu gehören:

  • Invalidenversicherung (IV): Diese Versicherung bietet Leistungen bei Invalidität und umfasst auch berufliche Eingliederungsmaßnahmen.
  • Erwerbsersatzordnung (EO): Die EO deckt den Verdienstausfall bei Dienstleistungen wie Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst und bei Mutterschaft.
  • Familienzulagen: Selbständigerwerbende sind verpflichtet, Beiträge zu Familienausgleichskassen zu leisten, die Familienzulagen wie Kinder- und Ausbildungszulagen auszahlen.
  • Unfallversicherung: Während Angestellte durch die Unfallversicherung ihres Arbeitgebers abgesichert sind, müssen Selbständigerwerbende eine private Unfallversicherung abschließen, wenn sie sich gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichern möchten.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Selbständigerwerbende sind verpflichtet, eine Grundkrankenversicherung abzuschließen. Sie können zudem eine freiwillige Pflegeversicherung abschließen.
  • Berufliche Vorsorge (Pensionskasse): Selbständigerwerbende können sich freiwillig einer beruflichen Vorsorge anschließen, um ihre Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge zu ergänzen.

Diese Abzüge tragen zur Finanzierung des umfassenden Sozialversicherungssystems bei und sind ein wesentlicher Bestandteil der gesellschaftlichen Solidarität. Für Selbständige sollten diese Beiträge bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

Arbeitslosengeld und Krankenversicherung

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Selbständigerwerbende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz. Dies bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung in Zeiten beruflicher Unsicherheit oder Übergang.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch, einschließlich Selbständigerwerbender. Im Krankheitsfall können sie sich krank schreiben lassen, haben in der Regel aber keinen direkten Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Sozialversicherungen oder die Krankenkasse. Allerdings können sie sich durch eine freiwillige Taggeldversicherung absichern, die im Krankheitsfall ein Ersatzeinkommen bietet. Diese Versicherung wird in der Regel separat abgeschlossen und ist nicht Teil der obligatorischen Grundkrankenversicherung.

Tipps für Selbständigerwerbende

Als Selbständiger in der Schweiz ist es wichtig, gut über die AHV und die damit verbundenen Pflichten und Rechte informiert zu sein und die Anmeldung zeitgerecht durchzuführen. Ein befreundeter IT-Berater hatte zunächst vergessen, sich ordnungsgemäß für die AHV anzumelden, was zu Komplikationen und Nachzahlungen führte. Also, kümmern Sie sich lieber rechtzeitig um die Anmeldung zur AHV. Unser Team übernimmt dies gerne für Sie und berät Sie zu Ihrem speziellen Fall.